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   VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 11 K 13.00403   

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https://dejure.org/2013,10631
VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 11 K 13.00403 (https://dejure.org/2013,10631)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.04.2013 - AN 11 K 13.00403 (https://dejure.org/2013,10631)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. April 2013 - AN 11 K 13.00403 (https://dejure.org/2013,10631)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Augsburg, 30.10.2013 - Au 6 K 13.596

    Grundsteuererlass; Ausreichende Vermietungsbemühungen; Zeitungsannoncen im

    Der Begriff des Vertretenmüssens ist dabei weit auszulegen und greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz von Fahrlässigkeit in Bezug auf die zur Ertragsminderung führenden Ursachen (VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29; VG Oldenburg, U.v. 16.12.2010 - 2 A 1149/10 - juris Rn. 24).

    Eine Grenze ist erreicht, wenn die Kosten für Werbemaßnahmen nicht mehr in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur Vermietungschance stehen (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29).

  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 6 K 13.1038

    Grundsteuererlass; fehlender Nachweis ausreichender Vermietungsbemühungen

    Der Begriff des Vertretenmüssens ist dabei weit auszulegen und greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit in Bezug auf die zur Ertragsminderung führenden Ursachen (VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29; VG Oldenburg, U.v. 16.12.2010 - 2 A 1149/10 - juris Rn. 24).

    Eine Grenze ist erst erreicht, wenn die Kosten für Werbemaßnahmen nicht mehr in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur Vermietungschance stehen (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29).

  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 6 K 12.1471

    Grundsteuererlass; Fehlender Nachweis ausreichender Vermietungsbemühungen

    Der Begriff des Vertretenmüssens ist dabei weit auszulegen und greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz von Fahrlässigkeit in Bezug auf die zur Ertragsminderung führenden Ursachen (VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29; VG Oldenburg, U.v. 16.12.2010 - 2 A 1149/10 - juris Rn. 24).

    Eine Grenze ist erst erreicht, wenn die Kosten für Werbemaßnahmen nicht mehr in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur Vermietungschance stehen (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.4.2013 - An 11 K 13.00403 - juris Rn. 29).

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